CORONA: Was bleibt geöffnet, was muss schließen
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Was bleibt geöffnet, was muss schließen


Um die Verbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen ist es notwendig, die persönlichen Kontakte so weit wie möglich zu minimieren. Ab dem 18. März 2020 bis vorerst zum 19. April 2020 gelten besondere Vorgaben.

 

Geöffnet bleiben:

Eine Öffnung dieser Einrichtungen erfolgt unter Beachtung von gestiegenen hygienischen Anforderungen und zur Vermeidung von Warteschlangen. Diese Geschäfte können auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

 

Gaststätten, Mensen und Hotels dürfen nur betrieben werden, wenn

 

Gaststätten dürfen nur von 6 Uhr bis 18 Uhr geöffnet haben. Eine Öffnung der Gaststätten für Abholungen ist auch nach 18 Uhr zulässig.

Übernachtungen in Hotels aus touristischen Gründen sind nicht erlaubt.


Untersagt sind:

Geschlossen werden

 Quelle: soziales.hessen.de